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8. Die Ankunft der Almohaden und die Entwicklung des Handels

In einer ersten Phase waren die Beziehungen zwischen Pisa und dem Maghreb von permanenten Konflikten gekennzeichnet. Regelrechte kriegerische Aktionen von unterschiedlicher Dauer wurden unterbrochen durch Perioden relativer Ruhe, in denen blitzschnelle, unerwartete Aktionen mit Zerstörungen und Plünderungen vorherrschten. Beginnend im Jahr 1150 führten die wechselseitigen wirtschaftlichen Interessen zu einer Verbesserung der Beziehungen und schliesslich – begünstigt auch durch die Konsolidierung einer Zentralmacht in den maghrebinischen Territorien – zu einem substanziellen Friedensschluss.
Nach einer Periode grosser Instabilität, während der politische und religiöse Spaltungen das mohammedanische Abendland bestimmten, erfolgte die Expansion der Almoraviden, die daraufhin von den Almohaden abgelöst wurden. Letztere verliehen dem Maghreb politische Einheit und errangen auch einige Erfolge auf der iberischen Halbinsel, wodurch sie den Prozess der Reconquista (Rückeroberung) durch militärische Schläge aufhalten konnten.
Mit den neuen Oberhäuptern inaugurierte Pisa seit dem Jahr 1133 eine Politik der Kooperation, indem es Verhandlungen aufnahm, die zu einer Reihe von Friedensverträgen führten, die periodisch erneuert wurden und eine Reihe von Klauseln für die Entwicklung und Sicherung des Handels enthielten.

Aus dem Friedensvertrag von 1186 zwischen Pisa und Tunis:

1. Den Kaufleuten aus Pisa wird der Handel im almohadischen Reich erlaubt; beschränkt allerdings auf die Territorien von Ceuta, Oran, Bugia und Tunis sowie belegt mit dem absoluten Verbot in den anderen Ländern des Imperiums auszuschiffen und zu übernachten, es sei denn aufgrund des Wirkens höherer Gewalten. In jedem Fall ist es verboten, ausserhalb der genannten Häfen zu verkaufen, zu kaufen und mit den Bewohnern zu sprechen. Von diesem Verbot wird die Stadt Almeria in Spanien ausgenommen, wo die pisanischen Kaufleute aber nur autorisiert sind, sich mit Lebensmitteln zu versorgen und allenfalls Reparaturen an ihren Schiffen vornehmen zu lassen. Eine Verletzung dieser Normen kann mit dem Tod bestraft werden oder mit Sklaverei gemäss dem Willen des Souveräns.
2. Die Pisaner verpflichten sich, jegliche Aktionen, die den mohammedanischen Untertanen des Kalifen zum Schaden gereichen, streng zu bestrafen.
3. Denselben Pisanern ist es bei schwerster Strafe verboten, auf ihren Schiffen Untertanen des Kalifen zu transportieren.
4. Der Zoll für verkaufte Waren wird – „nach altem Brauch“ – auf einen Zehntel des Verkaufspreises festgelegt.
5. Die Freiheit des Handels, die Sicherheitsgarantie für Personen und Sachen und die freie Seefahrt werden erneut bekräftigt.

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© 2016 Mathematics Department | Imprint | Disclaimer | 10 February 2005
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